Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft

Möchten Sie Ihren Lebenspartner / Ihre Lebenspartnerin im Fall Ihres Todes begünstigen, müssen Sie dies der Pensionskasse zu Lebzeiten mitteilen. Am besten nutzen Sie dazu das Formular Bestätigung Lebenspartnerschaft


Voraussetzungen für eine anspruchsbegründende Lebenspartnerschaft

Beide Lebenspartner sind im Zeitpunkt des Todes der versicherten Person unverheiratet, nicht eingetragene Partner und nicht miteinander verwandt und

  • der hinterbliebene Lebenspartner ist älter als 45 Jahre und die Partner lebten in den letzten fünf Jahren ununterbrochen im gleichen Haushalt oder 
  • der hinterbliebene Lebenspartner kommt für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder auf.

Kontakt

Frau C. Camenzind: 031 340 60 26

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