EL - Ergänzungsleistungen

EL - Ergänzungsleistungen

Auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV hat Anspruch, wer mit Renten, Einkommen und eigenen Mitteln die minimalen Lebenskosten nicht decken kann.

Reform Ergänzungsleistungen

Am 1. Januar 2021 tritt die EL-Reform in Kraft. Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform im Überblick:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens - Einführung einer Eintrittsschwelle - Einführung einer Rückerstattungspflicht - Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: Tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • Senkung des EL-Mindestbetrags

Die neuen Regelungen sind in einem Merkblatt beschrieben

Merkblatt

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt 5.01
Merkblatt 5.02