In der Pensionskasse gilt als Basis für die Berechnung der Vorsorgeleistungen und Beiträge der AHV-pflichtige Jahreslohn.
Gegen Ende jedes Jahres verschickt die Pensionskasse den Arbeitgebern (Personalverantwortlichen) eine Personalliste, mit welcher die Löhne des nächsten Jahres gemeldet werden können. Der Arbeitgeber meldet die neuen Löhne via Lohnmeldeliste oder direkt via connect der Pensionskasse.
Versicherungspflicht:
Die aktuellen Grenzwerte
2025 | 2024 | ||
Eintrittsschwelle * | CHF | 22'680.00 | 22'050.00 |
Koordinationsabzug | CHF | 26'460.00 | 25'725.00 |
max. BVG-pflichtiger AHV-Lohn | CHF | 90'720.00 | 88'200.00 |
maximaler koordinierter Lohn | CHF | 64'260.00 | 62'475.00 |
minimaler koordinierter Lohn | CHF | 3'780.00 | 3'675.00 |
* Berücksichtigt der Vorsorgeplan die reduzierte Eintrittsschwelle, so beträgt diese CHF 12‘000.00.
Über Ausnahmen (Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen, befristeter Arbeitsvertrag, Schwangerschaftsurlaub usw.) geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft.