Wir kontaktieren Sie spätestens sechs Monate vor der ordentlichen Pensionierung um das Auszahlungskonto für die Altersleistungen und weitere Formalitäten zu klären.
In der Schweiz werden Frauen mit 64 Jahren und Männer mit 65 Jahren pensioniert (jeweils am Ende des Monats, in dem sie den entsprechenden Geburtstag feiern). Dieses Alter entspricht dem «ordentlichen Rentenalter».
Kapital oder Rente?
Mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters haben Sie Anspruch auf die gemäss Vorsorgeplan versicherten Altersleistungen. Anstelle einer versicherten Altersrente können Sie ein Viertel, die Hälfte oder das Ganze Ihres Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Falls Sie eine einmalige Kapitalabfindung wünschen, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor der Pensionierung schriftlich dafür anmelden. Meldung Kapitaloption