Bezieht ein/e Angestellte/r während längerer Zeit Taggelder, ist die Beitragspflicht im laufenden Jahr unter Umständen nicht mehr erfüllt. Eine Beitragslücke wird eventuell erst im Alter bemerkt und kann zu einer Rentenkürzung führen. Betroffene Arbeitnehmer sollen sich bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons melden, um die Situation zu klären.