Jeweils Anfang Dezember verschickt die AHV-Kasse allen angeschlossenen Betrieben die «Lohnmeldung AHV» für das zu Ende gehende Jahr. Auf der Lohnmeldung sind die ausbezahlten Bruttolöhne aller Arbeitnehmenden einzutragen.
Die Lohnmeldungen müssen spätestens bis 30. Januar oder bei Betriebsaufgabe innert 30 Tagen bei der Ausgleichskasse eingereicht werden. connect ermöglicht es, Lohnmeldungen papierlos abwickeln (Erfassung einzeln oder via Lohnmeldedatei).