Jeweils Anfang Dezember verschickt die AHV-Kasse allen angeschlossenen Betrieben die «Lohnmeldung AHV» für das zu Ende gehende Jahr. Auf der Lohnmeldung sind die ausbezahlten Bruttolöhne aller Arbeitnehmenden einzutragen.
Die Lohnmeldungen müssen spätestens bis 31. Januar oder bei Betriebsaufgabe innert 30 Tagen bei der Ausgleichskasse eingereicht werden. connect ermöglicht es, Lohnmeldungen papierlos abwickeln (Erfassung einzeln oder via Lohnmeldedatei).
Merke: Unternehmen, die von der Arbeitslosenversicherung Entschädigungsleistungen für Kurzarbeit erhalten, müssen die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der normalen Arbeitszeit, also auf 100 % des Lohnes, bezahlen.