Leistungen der Alters- und Hinterlassenen- versicherung
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Leistungen der Alters- und Hinterlassenen- versicherung

Die AHV soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst zumindest teilweise ersetzen: Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Altersrenten

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben: Männer mit 65, Frauen mit 64 Jahren. 
Mehr zur Pensionierung

Hinterlassenenrenten

Beim Tod eines Partners oder Elternteils verhindert eine Hinterlassenenrente, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.
Mehr zum Todesfall

VIDEOS AHV/IV

Die Informationsstelle AHV/IV hat Filme zu häufig gestellten AHV-Fragen erstellt. Jetzt bei youtube ansehen: 
Anmeldung Altersrente
Flexibler Bezug der Altersrente
Berechnung der Altersrente

Kontakt

Frau C. Gutjahr, A-J: 031 340 60 42
Frau C. Schmutz, K-L: 031 340 60 31
Herr P. Gervasi, M-Z: 031 340 60 18

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