Hilflosenentschädigung der AHV

Hilflosenentschädigung der AHV

Neben Altersrenten zahlt die AHV auch Hilflosenentschädigungen aus. Die Entschädigung hängt davon ab, wie stark jemand für Ankleiden, Körperpflege, Essen usw. auf Hilfe angewiesen ist.

  • Höhe der Hilflosenentschädigung

    Je nach dem, wie stark jemand auf Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen ist, beträgt die Hilflosenentschädigung monatlich CHF 237.00, CHF 593.00 oder CHF 948.00. Hilflos ist, wer im Alltag dauernd angewiesen ist auf Hilfe Dritter, dauernde Pflege und persönliche Überwachung.

  • Anmeldung für Hilflosenentschädigung

    Wer eine Hilflosenentschädigung beziehen will, schickt die Anmeldung der IV-Stelle im Wohnsitzkanton. Die IV-Stelle prüft den Antrag. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, benachrichtigt sie die Ausgleichskasse, die die Altersrente oder Ergänzungsleistungen auszahlt.

Merkblatt

Merkblatt Altersrenten und Hilflosenentschädigung der AHV
Merkblatt 3.01