Bezieht ein Arbeitnehmer einen AHV-pflichtigen Jahreslohn (inkl. Gratifikation und 13. Monatslohn) von mehr als CHF 22'050.00, muss ihn sein Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichern (Stand 2023).
Ist der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr lang bei einem Arbeitgeber beschäftigt oder erfolgt der Eintritt oder Austritt unterjährig, so gilt als Jahreslohn der Lohn, den er bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde. Wer beispielsweise für ein halbes Jahr angestellt wird und in dieser Zeit CHF 15'000 verdient, muss bei der Pensionskasse angemeldet werden, weil der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet CHF 30'000 beträgt.