Ein Vorbezug muss mind. CHF 20'000.00 betragen. Er kann nur alle 5 Jahre und spätestens bis 3 Jahre vor Erreichen des Rücktrittsalters geltend gemacht werden.
Die Pensionskasse überweist das vorbezogene Geld direkt dem Verkäufer oder der Bank. Im Grundbuch wird gleichzeitig eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen. Damit ist sichergestellt, dass das Geld dem Zweck der beruflichen Vorsorge erhalten bleibt.