MSV Genf

MSV Genf

2001 führte der Kanton Genf als erster Kanton der Schweiz eine Mutterschaftsversicherung ein. Die Versicherung blieb auch nach der Einführung der nationalen Mutterschaftsentschädigung bestehen. Heute richtet die MSV GE zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung der EO Leistungen an Erwerbstätige im Kanton Genf aus.

  • Zusatz-Leistungen der MSV Genf
    • Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung der Mutterschaftsversicherung Genf beträgt 16 Wochen bzw. 112 Tage. Somit erhalten Mütter im Kanton Genf eine zusätzliche Leistung während zwei weiteren Wochen bzw. 14 Tagen.
    • Bei Adoption besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung der EO, jedoch auf Leistungen der MSV GE für Mütter und Väter im Kanton Genf.
    • Der Mindestbetrag der MSV GE umfasst eine Entschädigung von CHF 62.00 pro Tag. Einen solchen Mindestbetrag kennt die Mutterschaftsentschädigung der EO nicht.
    • Die maximale Entschädigung der EO beträgt CHF 220.00 pro Tag, bei der MSV GE liegt der Maximalbetrag bei CHF 329.60.
  • Anmeldung

    Für Leistungen der MSV Genf ist kein zusätzlicher Antrag zur normalen Anmeldung MSE erforderlich.

  • Beiträge an die MSV GE

    Finanziert werden die Leistungen durch Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden sowie der Selbständigerwerbenden des Kantons Genf. Der Beitragssatz beträgt 0.082% des massgebenden Lohns (Stand 2023). Der Beitragssatz für Arbeitnehmende, für Selbständige und für Arbeitnehmende ohne pflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) beträgt 0.41%.

    Unsere Mitglieder im Kanton Genf können die Beiträge für die Mutterschaftsversicherung mit uns abrechnen und erhalten von uns die Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt.

    Die Mutterschaftsentschädigung der EO ist der Beitragspflicht der AHV/IV/EO unterstellt, die Leistungen der MSV GE allerdings nicht.

MSV Genf

Weitere Informationen zur MSV Genf
www.ge.ch 

Kontakt

Herr D. Lema: 031 340 60 82

Kontaktformular