Vollzugskostenbeitrag

Vollzugskostenbeitrag

Die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Fleischwirtschaft wird unter anderem über den Vollzugskostenbeitrag finanziert. Die AHV-Kasse Metzger ist mit dem Inkasso beauftragt. 

Die Sozialpartner in der Fleischwirtschaft (SFF und mpv) haben sich darauf verständigt, die berufliche Aus- und Weiterbildung teilweise über den Vollzugskostenbeitrag im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags zu finanzieren (ehemals «Bildungsfünflieber»). Der Bundesrat hat das Modell akzeptiert und für die Fleischbranche allgemeinverbindliche erklärt.

Weil die AHV-Kasse Metzger für die meisten Betriebe und Arbeitnehmenden über die notwendigen Angaben verfügt, erhebt sie den Vollzugskostenbeitrag von monatlich CHF 4.00 mit der Rechnung für AHV/IV/EO-Beiträge. Den Betrag teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgeber hälftig (je CHF 2.00 pro Person und Monat). 

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