EE - Elternentschädigung

EE - Elternentschädigung

Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.

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Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.

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Vaterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Väter haben für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (maximal 14 Taggelder).

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Adoptionsurlaub

Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Anspruch auf einen zweiwöchigen bezahlten Adoptionsurlaub.

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Kontakt

Herr D. Lema: 031 340 60 82

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