Eintritt in die Pensionskasse

Eintritt in die Pensionskasse

Es ist Aufgabe der Arbeitgebenden, ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Pensionskasse anzumelden. Diese wiederum sind verpflichtet, Freizügigkeitsguthaben aus der bisherigen Pensionskasse und aus Freizügigkeitskonten an die aktuelle Pensionskasse übertragen zu lassen.

  • Ich bin Arbeitgeber

    Bitte melden Sie uns den Eintritt neuer Mitarbeitenden online via connect oder mit dem entsprechenden Formular

    So funktioniert's
    Kurz nachdem die Anmeldung bei uns eingegangen ist, schicken wir dem Arbeitgeber einen Beitragsausweis, auf dem ersichtlich ist, wie hoch der monatliche resp. jährliche Beitrag an die Pensionskasse ist. In separatem, verschlossenem Couvert befindet sich der Vorsorgeausweis der dem Arbeitnehmenden zu übergeben ist.

  • Ich bin Arbeitnehmer

    Sie sind dafür verantwortlich, dass Freizügigkeitsguthaben aus der bisherigen Pensionskasse und aus Freizügigkeitskonten (2. Säule) nach Stellenantritt an Ihre neue Pensionskasse überwiesen werden.

    So funktioniert's
    Sobald Ihr Arbeitgeber Sie bei unserer Pensionskasse angemeldet hat, erhalten Sie von uns einen Vorsorgeausweis und ein Merkblatt für Neueintretende. Senden Sie das Merkblatt an Ihre bisherige Pensionskasse, damit Ihre Freizügigkeitsleistung an uns überwiesen wird. Waren Sie über Ihren bisherigen Arbeitgeber bereits bei der Pensionskasse Metzger versichert, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

    Unsere Zahlungsverbindung
    AHV-Kasse Metzger
    Wyttenbachstrasse 24
    Postfach
    3000 Bern 22

    PC-Konto 30 913 7
    IBAN CH69 0900 0000 3000 0913 7

FAQ

Ab welchem Lohn und Alter ist die Pensionskasse obligatorisch?
Obligatorische Vorsorge

Kontakt

Herr G. Gregorio: 031 340 60 58

Kontaktformular