Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2023 wurde wiederum mit 1.00% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2023 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2023 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2023 festgelegt.