News-Archiv

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BERUFSBILDUNGSFONDS BODEN

Betriebe, welche Bodenbeläge verkaufen und/oder verlegen, zahlen definierte Beiträge in den "Berufsbildungsfonds Boden" ein. Die Beiträge werden für die Berufsbildung und Berufsförderung in der schweizerischen Bodenbelagsbranche verwendet. Unsere Ausgleichskasse ist mit dem Beitragsinkasso beauftragt.

Am 01.01.2022 wurde der Berufsbildungsfonds Boden vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass sämtliche Betriebe, welche in irgendeiner Weise Bodenbeläge verkaufen und/oder verlegen, definierte Beiträge in den Berufsbildungsfonds Boden einzahlen müssen.

Wir von der AHV-Ausgleichskasse Simulac (= brancheneigene AHV-Kasse) wurden mit dem Beitragsinkasso beauftragt.

Die vereinnahmten Finanzmittel werden zweckgebunden für die Berufsbildung und Berufsförderung in der schweizerischen Bodenbelagsbranche verwendet. Die Aufsicht obliegt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Der Zweck dieses Fonds ist die Betriebe zu entlasten, welche Lehrlinge ausbilden oder sich in der Weiterbildung engagieren.

Weitere Informationen aveBBF

 

Kontakt bei Fragen zum BBF: Frau R. Zimmerli: 031 340 60 12