Der vom Bundesrat beschlossene Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben beträgt für das Jahr 2021 1.00%. Die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse ermöglicht es uns, das obligatorische sowie überobligatorische Altersguthaben der Versicherten auch im Jahr 2021 um 0,75% besser zu verzinsen, das heisst mit 1.75%.
Die Pensionskasse Metzger wurde 1959 gegründet. Seither können Verbandsmitglieder des Schweizer Fleisch-Fachverbands mit ihrer eigenen AHV- und Pensionskasse abrechnen. Damit ist eine unkomplizierte, professionelle und kundenorientierte Durchführung garantiert. Gegründet von Metzgern für Metzger schafft die Pensionskasse Metzger optimale Rahmenbedingungen für Metzgereibetriebe und schenkt den Anliegen der Metzgerschaft besonderes Gehör.
Aktuelle Verzinsung: 1.75%
Die Pensionskasse Metzger verzinst die obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben im Jahr 2020 mit 1.75%. Der gesetzliche Mindestzins beträgt für den obligatorischen Teil der Altersguthaben 1.00%.
Rechtsträger
Die Pensionskasse Metzger ist ein Vorsorgewerk der proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz.