Anmeldung Corona Erwerbsentschädigung

Anmeldung Corona Erwerbsentschädigung

  • Anmelde-Link für Arbeitgeber

    Arbeitgeber, die Lohnfortzahlung geleistet haben und

    • deren Angestellte nicht mehr arbeiten konnten, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr möglich war
    • deren Angestellte nicht mehr arbeiten, weil sie in Quarantäne gehen mussten 

    Anmeldelink für Arbeitgeber - Corona Erwerbsersatz

    Merke: Personen, welche positiv auf das Coronavirus getestet wurden, haben keinen Anspruch auf eine Corona Erwerbsersatzentschädigung. Solche Leistungen sind bei der Krankentaggeldversicherung geltend zu machen.

  • Anmelde-Link für Selbständigerwerbende

    Selbständigerwerbende

    • die aufgrund einer bundesrechtlich oder kantonal angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbotes einen Erwerbsausfall erleiden.
    • die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten, weil die Fremdbetreuung Ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet war
    • die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten, weil Sie in Quarantäne gehen mussten 
    • die aufgrund der beschlossenen Massnahmen eine Umsatzeinbusse von mindestens 30% haben. Anspruch kann anmelden, wer eine  Umsatzeinbusse im Vergleich zu den Jahren 2015-2019 erfährt, dadurch einen Erwerbsausfall erleidet und im Jahr 2019 ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen von mindestens CHF 10'000.- erzielt hat.

    Anmeldung Corona Erwerbsersatz für Selbständige

  • Anmelde-Link für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung

    Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung

    • die aufgrund einer bundesrechtlich oder kantonal angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbotes einen Erwerbsausfall erleiden
    • die aufgrund der beschlossenen Massnahmen eine Umsatzeinbusse von mindestens 30% haben. Anspruch kann anmelden, wer eine  Umsatzeinbusse im Vergleich zu den Jahren 2015-2019 erfährt, dadurch einen Erwerbsausfall erleidet und im Jahr 2019 ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen von mindestens CHF 10'000.- erzielt hat.

    Anmeldung Corona Erwerbsersatz für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung

    Merke: Bei Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung beträgt die Entschädigung 80 Prozent des Lohnausfalls im entsprechenden Monat (nicht des Lohnes).

  • Anmelde-Link für Angestellte

    Angestellte mit Lohnausfall, 

    • die nicht mehr arbeiten konnten, weil die Fremdbetreuung Ihrer Kinder nicht mehr möglich war
    • die nicht mehr arbeiten konnten, weil Sie in Quarantäne gehen mussten

    Anmeldung Corona Erwerbsersatz für Angestellte

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FAQs

Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus: 
Fragen und Antworten