Arbeitgeber, die Lohnfortzahlung geleistet haben und
- deren Angestellte nicht mehr arbeiten konnten, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr möglich war
- deren Angestellte nicht mehr arbeiten, weil sie in Quarantäne gehen mussten
Anmeldelink für Arbeitgeber - Corona Erwerbsersatz
Merke: Personen, welche positiv auf das Coronavirus getestet wurden, haben keinen Anspruch auf eine Corona Erwerbsersatzentschädigung. Solche Leistungen sind bei der Krankentaggeldversicherung geltend zu machen.