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Familienzulagen (FAK) PDF Drucken E-Mail


Grundsatz, Zweck

Die mit der Familie zusammenhängenden Mehrkosten sollen teilweise durch Geldleistungen abgegolten werden. Familienzulagen werden als Kinder-, Ausbildungs-, Geburts- oder Adoptionszulagen ausgerichtet. Die Familienzulagen sind kantonal unterschiedlich, um den Lebenshaltungskosten je nach Region zu entsprechen. In einzelnen Kantonen unterstehen auch Selbständige den Vorschriften über Familienzulagen.

Organisation
Die Durchführung der Familienzulagen erfolgt dezentral durch verschiedene Familienausgleichskassen.

Finanzierung
Die Familienzulagen werden durch Beiträge der Arbeitgeber und gegebenenfalls durch die Selbständigen finanziert. Berechnungsgrundlage ist die betriebliche AHV-Lohnsumme bzw. das AHV-pflichtige Erwerbseinkommen.

FAK der Metzger
Die Ansätze für die der FAK Metzger angeschlossenen Betriebe und ihrer Angestellten sehen Sie hier.

Der Anspruch auf Kinderzulagen ist schriftlich geltend zu machen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei uns. Formulare FAK