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Die Berufliche Vorsorge (2. Säule) |
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Aufgabe Die berufliche Vorsorge (BV) bezweckt, zusammen mit der AHV, die angemessene Sicherung der gewohnten Lebenshaltung im Alter. Sie ist, von Ausnahmen abgesehen, für Arbeitnehmer obligatorisch.
Organisation Die BV wird von Pensionskassen durchgeführt, welche einer strengen Aufsicht unterliegen. Nur registrierte Pensionskassen dürfen die berufliche Vorsorge nach BVG durchführen. Finanzierung Die Leistungen der BV werden durch Kapitalbildung finanziert. Für jeden Versicherten wird ein Kapital angespart, welches im Alter gesamthaft bezogen oder in Form von Renten ausgeschüttet wird.
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