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Ergänzungsleistungen PDF Drucken E-Mail


Grundsatz

Auf Ergänzungsleistungen hat Anspruch, wer mit den Leistungen der AHV (oder der IV) zusammen mit eigenen Mitteln (Vermögen, andere Renten) den Existenzbedarf nicht decken kann.

Anmeldung
Zur Abklärung, ob eine Ergänzungsleistung beansprucht werden kann und wenn ja, in welcher Höhe, sind die kantonalen AHV-Kassen am Wohnsitz des Versicherten zuständig. Ihre Adressen sind zuhinterst in jedem Telefonbuch aufgeführt oder können über www.ahv.ch abgerufen werden.