Absicht Die AHV und IV, zusammen mit den Ergänzungsleistungen, sowie die EO bezwecken eine angemessene Existenzsicherung in verschiedenen Lebenssituationen (Alter, Tod, Invalidität und bei Erwerbsausfall infolge Militär, Zivilschutz oder Zivildienst sowie bei Mutterschaft). Die AHV/IV/EO betrifft die ganze Bevölkerung, gleichgültig, ob jemand selbständig, unselbständig oder nicht erwerbstätig ist. Die Durchführung der AHV/IV/EO erfolgt deshalb landesweit nach einheitlichen Regeln.
Organisation Für die AHV/IV/EO gelten zwar einheitliche Regeln, die Durchführung erfolgt aber dezentral durch verschiedene AHV-Kassen. Die AHV-Kasse Metzger wurde vom SFF für seine Mitglieder und ihre Angestellten gegründet. Der SFF nominiert den Präsidenten der Kasse und die Mehrheit des Vorstandes. Er bestimmt damit die Geschäftspolitik und die Verwaltungsführung. Finanzierung Die Leistungen der AHV werden vorwiegend durch die Umlage der bezahlten Beiträge sowie durch Steuern und durch Erträge des Fonds finanziert. Damit werden der Wirtschaft nur soviel Mittel entzogen, wie für die laufenden Renten benötigt werden.
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