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Zahlungen an die AHV bequem und zeitsparend erledigen mit LSV oder DD

In den letzten Jahren wurden die Zahlungsvorschriften der AHV weiter verschärft. Die Zahlungsfristen wurden verkürzt und strengere Voraussetzungen für Verzugszinsen eingeführt. Mit dem Lastschriftenverfahren (LSV) der Bank oder dem Debit Direct (DD) der Post erledigen Sie Ihre Beitragszahlugen einfach und zeitgerecht.

Mit LSV und DD müssen Sie sich nicht mehr um Ihre Rechnungen kümmern. Sie sparen Zeit und Geld. Versäumte Zahlungsfristen (und deren Mehrkosten) sind kein Thema mehr. 


IK-Auszug (individuelles Konto)

Für jeden Versicherten, der Beiträge leistet, führt die AHV-Kasse ein individuelles Konto IK. Es enthält als wichtigste Information die Einkommen, für welche der Versicherte oder ein Arbeitgeber Beiträge bezahlt hat. Diese Einkommen bilden später die Grundlage für die Berechnung der AHV-Rente.

Die Einkommen eines bestimmten Jahres können frühestens im Verlauf des folgenden Jahres in das IK eingetragen werden (bei Selbständigen erst nach Bezahlung der definitiven Beiträge).

Jeder Versicherte kann die Eintragungen in seinem IK durch einen Zusammenruf überprüfen. Weil die IK vertrauliche Angaben enthalten, braucht die AHV-Kasse dazu eine ausdrückliche Anfrage. Auszüge werden nur dem Versicherten selber, einem gesetzlichen Vertreter oder einer bevollmächtigten Person abgegeben.

Bestellung IK-Auszug